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Förderung der Arbeitsaufnahme: Wie Sie als Arbeitgeber Eingliederungszuschuss richtig beantragen

by UInfo
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Obwohl die Beschäftigtenzahlen seit Jahren steigen und die Zahl der Arbeitslosen zuletzt stetig abgenommen hat, sind immer noch mehr als 2 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Um diesen Menschen einen Weg zurück in die Vollzeitbeschäftigung zu ermöglichen, gibt es von der Agentur für Arbeit zahlreiche Fördermaßnahmen. Eine davon ist die Förderung der Arbeitsaufnahme durch den Eingliederungszuschuss. Wie Sie diesen Zuschuss beantragen können und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wenn Sie als Arbeitgeber einen schwer vermittelbaren Arbeitslosen einstellen wollen, dann können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit Eingliederungszuschuss beantragen. Mit dieser Maßnahme soll die Einarbeitung des Arbeitnehmers finanziert werden, die sonst aufgrund der fehlenden Kenntnisse und Erfahrungen über den normalen Rahmen hinausgehen würde.

Wer bekommt Eingliederungszuschuss?

Die berufliche Eingliederung über den Eingliederungszuschuss wird von der Bundesagentur für Arbeit für Personen gewährt, die über einen normalen Weg nur schwer zurück in einen Job vermittelbar sind.

Die Person, die sich z.B. auf eine freie Stelle bewirbt, verfügt meist nicht (bzw. noch nicht) über die erforderlichen Kenntnisse bzw. die entsprechende Berufserfahrung, um die Stelle auszuüben. Der Eingliederungszuschuss wird deshalb für die über den normalen Rahmen hinausgehende Einarbeitung des neuen Mitarbeiters gezahlt.

Wann gibt es Eingliederungszuschuss?

Wie beim Übergangsgeld für Gründer, so handelt es sich auch beim Eingliederungszuschuss um eine Ermessensleistung, weshalb kein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Leistung durch die Agentur für Arbeit besteht.

Gezahlt wird Eingliederungszuschuss nur, wenn er zur beruflichen Eingliederung des neuen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin erforderlich ist. Die endgültige Entscheidung, ob dem Antrag auf Eingliederungszuschuss stattgegeben wird, trifft die Agentur für Arbeit.

Höhe und Dauer der Fördermaßnahme zur Arbeitsaufnahme

Die Höhe des Eingliederungszuschusses ist eine Einzelfallentscheidung und wird für jeden Einzelfall von der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter geprüft. Das Maximum des Eingliederungszuschusses liegt bei 50% des vereinbarten Arbeitsentgeltes, d.h. dem Arbeitsentgelt, das vom Arbeitgeber tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlt wird.

Die Förderdauer für den Eingliederungszuschuss beträgt maximal zwölf Monate, der genaue Förderzeitraum ist aber wiederum eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Agentur bzw. des Jobcenters.

Erweiterte Fördermöglichkeiten

Von der „Regeldauer“ abweichend können in bestimmten Fällen höhere Förderungen gezahlt oder längere Fördermöglichkeiten vereinbart werden.

  • Haben Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet, kann die Förderung bis zu 36 Monate betragen (Förderhöhe 50%).
  • Die Förderhöhe für behinderte oder schwerbehinderte Menschen kann sogar bis auf 70% steigen, die Förderdauer maximal 24 Monate betragen.
  • Sind Menschen besonders schwerbehindert, kann die Förderdauer bis zu 60 Monate betragen, ist der besonders schwerbehinderte Mensch älter als 55, sogar bis zu 96 Monate.

Nachbeschäftigungszeit

Grundsätzlich geht die Agentur für Arbeit bei der Gewährung eines Eingliederungszuschusses davon aus, dass der Arbeitnehmer auch über die Förderungsdauer hinaus weiterbeschäftigt wird. Deshalb gibt es eine sogenannte Nachbeschäftigungszeit, die in der Regel der Förderdauer entspricht und längstens 12 Monate beträgt. Wird das Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Förderzeitraumes oder der Nachbeschäftigungszeit ohne einen wichtigen Grund beendet, muss der Eingliederungszuschuss vom Arbeitgeber teilweise zurückgezahlt werden.

Wer beantragt den Eingliederungszuschuss?

Der Eingliederungszuschuss als Zuschuss zu den Lohnkosten wird durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt.

Wie und wo wird der Eingliederungszuschuss beantragt?

Achtung! Die Agentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass der Eingliederungszuschuss bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages beantragt werden sollte. Denn in der Regel ist eine Förderung sonst nicht mehr möglich, da die Agentur unterstellt, dass die Arbeitsaufnahme auch ohne dem Eingliederungszuschuss gelungen ist.

Der Antrag auf Eingliederungszuschuss sollte elektronisch bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur abgegeben werden. Dazu müssen Sie sich vorher online registrieren.

Tipp: Wie das Arbeitsagentur Login für Arbeitgeber funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wer den Eingliederungszuschuss per Post einreichen möchte, kann das bei der zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter tun. Ihr zuständiger Ansprechpartner stellt Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung.

Neben dem Antrag auf Gewährung des Eingliederungszuschusses sind noch:

  • der Fragebogen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie
  • eine Kopie des Arbeitsvertrages

mit einzureichen.

Wie lange wird Eingliederungszuschuss gezahlt?

Der Eingliederungszuschuss wird im Normalfall für die Dauer von max. 12 Monaten gezahlt. Im Rahmen erweiterter Fördermöglichkeiten ist eine Zahlung von bis zu 96 Monaten möglich. Details erfahren Sie unter dem Punkt „Höhe und Dauer der Fördermaßnahme zur Arbeitsaufnahme„.

Fälle, in denen keine Förderung der Arbeitsaufnahme möglich ist

Eine Förderung mit Eingliederungszuschuss ist nicht möglich, wenn:

  • ein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird, um dann Eingliederungszuschuss zu erhalten oder
  • wenn jemand beschäftigt werden soll, der in den letzten vier Jahren mehr als drei Monate bei Ihnen versicherungspflichtig beschäftig war.

Weitere Informationen:

Link zum Faltblatt der Agentur für Arbeit

 

Titelbild: Pixabay

 

 

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